Berufsbild
...der Familienpflegerin
Das seit 1948 bestehende Berufsbild der Familienpflegerin hat sich in der heutigen Zeit durch neue Strukturen im Gesundheits- und Sozialwesen verändert.
Auf dem Hintergrund ihrer breit gefächerten Fähigkeiten und Kenntnisse im pädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich ist die Familienpflegerin vielseitig einsetzbar.
Neben den ambulanten und stationären Pflege- und Sozialdiensten ist sie für den Einsatz im Privatbereich ausgebildet.
Soziale Familienentlastung in Form von Familienpflege hilft in Notsituationen, in denen das haushaltsführende Familienmitglied ausfällt.
Hilfeleistung für Familien mit Kindern (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) steht im Vordergrund.
Die Betreuung und Versorgung der Kinder, des Haushaltes und des alltäglichen Familienalltags wird trotz Fehlen des Familienmitgliedes gewährleistet. Schwierige Familiensituationen werden von geschulten Kräften aufgefangen.
Die mehrjährige Berufsausbildung endet mit staatlicher Anerkennung als examinierte Familienpflegerin.
Familienflegerinnen werden eingesetzt:
- in Einrichtungen des Sozialwesens
- in Sozialstationen
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Altenpflege- und Behindertenheimen
- im Hospiz
- in Tagesstätten
- in der Hauswirtschaft
- im Privathaushalt
Eine Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Ämtern (Jugendämtern / Sozialämtern) ist möglich.